Das Programm dient der Schätzung von Gebühren für die Genehmigung, Prüfung, Bauüberwachung und Besichtigung von Bauwerken nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) in NRW. Darin wird der allgemeine Tarif für Baurechtliche Angelegenheiten in den Tarifstellen 2.4.ff behandelt.
Damit ermitteln Sie z.B. die Gebühren für eine Baugenehmigung, Bauvoranfragen, Prüfgebühren, Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigungen, Prüfstatik, Prüfung der Nachweise für Schallschutz und Standsicherheit, ...
Grundlage der Gebührenberechung ist die Rohbausumme von Gebäuden sowie die Herstellungskosten von Bauwerken die keine Gebäude sind. Die Rohbausumme ergibt sich aus der Summe des umbauten Raumes nach DIN 277 multipiliziert mit einem Rohbauwert nach Gebäudeart. Mit dieserm Rohbauwert wird eine Grundgebühr berechnet. Dabei wird auch der Schwierigkeitsgrad des Bauwerks berücksichtigt. Die Berechnung der Gebühren richtet sich nach Anlage 4 der GebO.
Die Tarifstellen beinhalten Rahmengebühren ( von ... € bis ... € ) die nicht näher festgelegt sind.